Stanly Ranch
Hochzeit im Weinland
Häufig gestellte Fragen
- F: Ändern sich die Preise je nach Datum der Hochzeit oder Veranstaltung?
A: Die Preise variieren je nach Datum Ihrer Hochzeit. Für detaillierte Preisangaben wenden Sie sich bitte an Ihren Vertriebsleiter. - F: Benötigen Sie ein Zimmerkontingent?
A: Ja, wir benötigen mindestens 5 Zimmer, die vor Ort gebucht werden müssen, mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Nächten an den meisten Wochenenden und 3 bis 4 Nächten an Feiertagswochenenden. - F: Gibt es spezielle Umkleideräume für Braut, Bräutigam und/oder Hochzeitsgesellschaft?
A: Die Bell Suite steht Braut und/oder Bräutigam zur Verfügung, oder Sie können gerne Ihr Hotelzimmer nutzen, um sich für Ihre Feier fertig zu machen. - F: Können wir unser Probeessen oder unseren Brunch im Stanly Ranch veranstalten?
A: Ja, wir haben zusätzliche Veranstaltungsorte, aus denen Sie je nach Gästeanzahl und Feierbedürfnissen wählen können. Weitere Informationen zu Preisen, Menüs und Ähnlichem erhalten Sie von Ihren Vertriebs- und Veranstaltungsmanagern. - F: Wie hoch ist die Mietgebühr und was ist darin enthalten?
A: Die Mietgebühren variieren je nach Datum Ihrer Hochzeit und beinhalten: Die Nutzung des Cutting Garden, des Garden House und der Glasshouse Barn sowie Stühle, Tische, Tischdecken, Servietten, Porzellan, Stielgläser, Glaswaren, Besteck und den Auf- und Abbau der Hausausstattung. Die Mietgebühr deckt eine Veranstaltungsdauer von bis zu 6 Stunden ab, beginnend mit der Ankunft der Gäste, mit der Option, die Veranstaltung gegen Aufpreis bis 2:00 Uhr morgens in der Glasshouse Barn zu verlängern. - F: Wie hoch ist die Anzahlung, wann ist sie fällig und ist sie rückerstattungsfähig?
A: Sobald Sie einen Vertrag erhalten haben, beträgt die erste Anzahlung in der Regel 25 % Ihrer geschätzten Mindestgesamtkosten. Die Anzahlung ist zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung fällig, d. h. innerhalb von zwei Wochen nach dem Versanddatum des Vertrags. Die Anzahlung ist nicht rückerstattungsfähig. - F: Wie hoch sind die Steuern und Servicegebühren?
A: Die derzeitige Umsatzsteuer beträgt 7,75 % und unsere derzeitige Servicegebühr (Veranstaltungsmanagementgebühr) beträgt 26 %. Die Veranstaltungsmanagementgebühr ist ein Branchenstandard, der die Planung und Wartung der Ausrüstung abdeckt. Bitte beachten Sie, dass die Veranstaltungsmanagementgebühr kein Trinkgeld ist, aber kein zusätzliches Trinkgeld hinzugefügt wird. - F: Welche Zahlungsarten werden akzeptiert und wie sieht der Zahlungsplan aus?
A: Wir akzeptieren Schecks, Überweisungen und die meisten gängigen Kreditkarten. Ihr Zahlungsplan wird in vier festgelegte Zahlungen während der gesamten Planungsdauer aufgeteilt, gefolgt von einer abschließenden geschätzten Anzahlung, die zwei Wochen vor Ihrer Veranstaltung zu leisten ist. - F: Wie lauten die Stornierungsbedingungen?
A: Sollte der Veranstalter die Veranstaltung aus irgendeinem Grund absagen, werden alle Anzahlungen als pauschalierter Schadensersatz für die Stornierung und nicht als Vertragsstrafe einbehalten. - F: Ist ein Hochzeitsplaner erforderlich?
A: Ja, wir verlangen für alle Hochzeiten einen professionellen Planer. Eine Liste unserer zugelassenen Hochzeitsplaner und bevorzugten Partner finden Sie bei Ihrem Eventmanager. - F: Wann dürfen die Verkäufer ihre Stände aufbauen?
A: Wir empfehlen Ihnen, sich für genauere Zeitangaben an Ihren Eventmanager zu wenden. In der Regel vermieten wir die Flächen ab 8:00 Uhr morgens für den Aufbau und das Beladen der Stände. - F: Wie sieht Ihr Notfallplan für Außenbereiche bei schlechtem Wetter aus?
A: Je nach Gästezahl und Vertrag können wir Ihnen möglicherweise Ausweichorte innerhalb Ihrer vertraglich vereinbarten Veranstaltungsräume oder zusätzliche Innenräume anbieten. In bestimmten Bereichen ist auch das Aufstellen von Zelten gestattet, wobei alle Kosten vom Veranstalter zu tragen sind. - F: Haben Sie eine Haftpflichtversicherung?
A: Wir verlangen von allen externen Anbietern, dass sie eine Kopie ihrer Versicherungsbescheinigung (COI) vorlegen und unsere Richtlinien für Anbieter unterzeichnen. Obwohl dies nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir Ihnen dennoch, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und Stanly Ranch als zusätzlich versichert anzugeben. - F: Gibt es einen Mindestumsatz für Speisen und Getränke?
A: Sofern in Ihrem Vertrag nichts anderes angegeben ist, können Sie mit etwa 350 bis 400 US-Dollar pro Person als Startkosten für Speisen und Getränke rechnen. Die genauen Preise erfahren Sie von Ihrem Vertriebsleiter. - F: Ist ein Catering von außerhalb erlaubt?
A: Alle Speisen und Getränke werden von Stanly Ranch bereitgestellt. In besonderen Fällen kann ein Catering von außerhalb nach Einzelfallprüfung gegen zusätzliche Gebühren und unter Einhaltung bestimmter Vorschriften genehmigt werden. Unser Konditor kann Hochzeitstorten herstellen, aber wir erlauben auch die Beauftragung externer Bäcker für Torten, je nach Ihren Wünschen. - F: Darf ich meinen eigenen Alkohol mitbringen?
A: Mitgebrachte Getränke sind nicht gestattet, mit Ausnahme von Wein, für den eine Korkgebühr von 50 $ pro 750-ml-Flasche erhoben wird. - F: Stellen Sie Heizgeräte und/oder Sonnenschirme für die Außenbereiche zur Verfügung?
A: Wir verfügen über eine begrenzte Anzahl von Heizgeräten und Sonnenschirmen. Je nach Gästezahl und Aufbaubedarf wird Ihr Eventmanager gemeinsam mit Ihnen die verfügbare Menge festlegen. Sollten Sie zusätzliche Heizgeräte oder Sonnenschirme benötigen, können Sie diese über einen Drittanbieter mieten. - F: Darf ich meine eigene Dekoration mitbringen?
A: Die Dekoration muss von beauftragten, lizenzierten Fachleuten angebracht werden. Bitte bringen Sie keine Dekorationen mit Nägeln, Heftklammern, Klebeband oder anderen Materialien an Wänden, Böden, Fenstern oder Decken an. - F: Sind offene Kerzen erlaubt?
A: Ja, solange die Kerzen in einem Halter stehen und tropffreies Wachs haben. Bitte beachten Sie, dass Wunderkerzen und Feuerwerkskörper jeglicher Art strengstens verboten sind. - F: Gibt es eine Lärmschutzverordnung?
A: Nach 22:00 Uhr ist Musik im Freien nicht gestattet. Musik kann während der vertraglich vereinbarten Zeit in Innenräumen weitergespielt werden.